Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt hinweisgebende Personen (Whistleblower), wenn sie Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen melden.
Unsere Meldestelle
Ab sofort steht uns Rechtsanwalt Cornelius Matutis als interne Meldestelle zur Verfügung, an die vertrauliche Hinweise gegeben werden können.
Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds.
Diese interne Meldestelle bietet die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände vertraulich und sicher zu melden.
Die Hinweise können anonym oder unter Angabe der Identität erfolgen, je nachdem, welche Vorgehensweise bevorzugt wird.
Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz sämtlicher Daten und Informationen.
Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:
- Nutzung des Formulars auf der Website https://anwaltliche-meldestelle.de
- Kontakt per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Telefon 0331 813284-73
- nach Terminvereinbarung persönliche Weitergabe an die Kanzlei
Weitere Informationen
- zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur internen Meldestelle,
- sowie auch zu neben der internen Meldestelle möglichen externen Meldewegen,
- über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union,
sind auf der Website unserer internen Meldestelle https://anwaltliche-meldestelle.de dokumentiert.